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Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn

Die anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag Bündnis 90/Die Grünen in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerberin Janina Petznick, 35745 Herborn hat auf ihr Mandat verzichtet. An ihre Stelle rückt als nächster noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag Bündnis 90/Die Grünen Herr Reiner Dworschak, Marienburgstr. 2, 35745 Herborn in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.

Herborn, 30.10.2023

Stephan Göbel
Gemeindewahlleiter