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Erzieher/in Praxisorinterierte Ausbildung (PivA)

Die Stadt Herborn betreibt vier gut ausgestattete Kindertagesstätten für Kinder im Alter von 0,5- 10 Jahren. Die Qualität der Einrichtungen orientiert sich am Hessischen Bildungs- und Erziehungspla und am Qualitätsentwicklungshandbuch für die Kindertagesstätten der Stadt Herborn.
Damit sich Kinder körperlich und geistig gesund entwickeln können, benötigen sie Geborgenheit, verlässliche Strukturen im Alltag und die Zuneigung ihrer Bezugsperson.
Um sie darüber hinaus in ihrer sozialen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern, benötigt es pädagogische Fachkräfte, die auf die kindliche Entwicklung spezialisiert sind. Diese „Experten“ sind die Erzieherin oder der Erzieher.

Die praxisintegrierte Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher ist eine Fachschulausbildung und entspricht den inhaltlichen Anforderungen und Aufnahme-Voraussetzungen der Verordnung der Fachschule für Sozialwesen des Landes Hessen, dauert 3 Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile.

Mit der neuen praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA) bietet die Stadt Herborn eine weitere Möglichkeit für die Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) an. Bewerben können Sie sich, wenn Sie die Aufnahmebedingungen für die Fachschule für Sozialwesen erfüllen bzw. bereits eine Zusage der Schule haben.

Die Praxisausbildung ist eng verzahnt mit der schulischen Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher*in selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein und damit die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ zu tragen.
 

Wir bieten:

  • eine vielseitige und interessante 3-jährige Ausbildung in einer der städtischen Kindertageseinrichtungen
  • gute Übernahmechancen
  • umfassende Betreuung und fachliche Praxisanleitung durch eine kompetente Ansprechperson für alle Fragen während der Praxisphase
  • genügend Zeit für Austausch und Reflexion
     

Voraussetzungen (Achten Sie auch auf die Hinweise der Fachschulen)

  • (Vorläufige) Zusage einer Fachschule für Sozialpädagogik in Dillenburg, Siegen oder Wetzlar
  • Allgemeinbildender Schulabschluss mindestens auf dem Niveau des Mittleren Abschlusses
  • Berufliche Erfahrungen (auch Fach- und Hochschulreife)
  • Sozialpädagogische Berufsausbildung aufbauend auf dem Mittleren Abschluss oder
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem nicht sozialpädagogischen Berufsfeld oder
  • Fachhochschulreife bzw. Abitur oder
  • einschlägige Vollzeitberufstätigkeit in Einrichtungen der Kinder-, Jugend- oder Behindertenhilfe oder
  • Vollzeittätigkeit als Tagespflegeperson oder in der Kinder- und Jugendarbeit

 

Anforderungen

  • Begeisterung und persönliches Engagement für den Erzieherberuf
  • Freude am Umgang mit Kindern
  • Kreativität und Flexibilität, um den Anforderungen des Kita-Alltages gerecht zu werden
  • Interesse an einer gezielten Theorie-Praxis-Verknüpfung
  • eine aufgeschlossene Persönlichkeit im Umgang mit Menschen, insbesondere mit Kindern
  • Spaß an der Teamarbeit und der Mitgestaltung des pädagogischen Konzeptes
  • Reflexions-, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Empathie, Freundlichkeit und Respekt im Umgang mit Menschen
  • Interesse für die Bildungsbausteine nach dem hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (z. B. Sprache und Bewegung)
  • eine positive Grundhaltung
  • soziale Kompetenzen
  • Entwicklungsfähigkeit
  • Kooperationsfähigkeit

 

Ausbildungsdauer und –verlauf

Die drei-jährige Ausbildung beginnt immer am 01. August des jeweiligen Jahres. Der theoretische Teil der Ausbildung findet an drei Tagen in der Woche in der Fachschule statt und der praktische Teil erfolgt an zwei Tagen in der Woche in einer unserer Kindertagesstätten.

Ausbildungsaufgaben

  • Die Selbstständigkeit und Talente der Kinder individuell fördern
  • Pädagogische Angebote planen und selbstständig durchführen
  • Ganzheitliche Dokumentation der Entwicklung der Kinder
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Den Kindern als zuverlässiger Wegbegleiter zur Seite stehen
  • Die Kinder beim angeleiteten und freien Spielen betreuen und begleiten
  • Beobachten des Verhaltens und Empfindens von Kindern und Analyse dessen nach pädagogischen Grundsätzen
  • Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten und pädagogischen Maßnahmen und Dokumentation der Ergebnisse dieser Maßnahmen
  • Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung von Kindern
  • Reflexion der erzieherischen Arbeit im Team
  • Information und Beratung von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
  • konstruktive Begleitung im Selbstbildungsprozess
  • gezielte Beschäftigungen in den Bereichen: Musik, Bewegung, Entspannung/Wahrnehmung, Kreativität, Bauen/Werken, Rollenspiel
  • sprachliche Förderung
  • Anregung zu sinnvoller Beschäftigung
  • Lernen mit allen Sinnen
  • Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Kinder

 

Ausbildungsvergütung

Das Entgelt richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen der TVAöD-Pflege mit den dazugehörigen Sozialleistungen (Zusatzversorgung, Jahressonderzahlung, Abschlussprämie).

  1. Ausbildungsjahr:         1.340,69 €
  2. Ausbildungsjahr:         1.402,07 €
  3. Ausbildungsjahr:         1.503,38 €

 

Arbeitszeit & Urlaub

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.

Während den "Schulferien" sind Sie auch an den Schultagen bei uns tätig. Sie haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, der in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen ist.

 

Urlaub

Der Erholungsurlaub beträgt derzeit 30 Tage pro Kalenderjahr. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen.


Du hast Freude am Umgang mit Kindern, dann werde Teil der Kitas der Stadt Herborn!




(Ihre Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens nach den Vorgaben des Hessischen Datenschutz- und Informationsgesetzes elektronisch gespeichert und aufbewahrt (§ 3 Abs. 1 HDSIG). Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit dieser zweckgebundenen Speicherung bzw. Aufbewahrung einverstanden. Ihre Daten werden nach Abschluss des ordnungsgemäßen Stellenbesetzungsverfahrens unverzüglich gelöscht.)