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Artgerechter Umgang mit Stadttauben

Artgerechter Umgang mit Stadttauben

Herborner Stadtverwaltung informiert über Fütterungsverbot

Artgerechter Umgang mit Stadttauben: Herborner Stadtverwaltung informiert über Fütterungsverbot

Am Thema Stadttauben scheiden sich in der Bevölkerung die Geister: Stadttauben gelten bei einigen als lästig und dreckig, weil der Taubenkot Schäden an Gebäuden verursacht oder Krankheitserreger übertragen kann. Andere wiederum wollen Tauben, aus falsch verstandener Tierliebe, durch das Füttern helfen. Um Schäden und Verunreinigungen, die durch Tauben verursacht werden zumindest zu begrenzen, gilt in der Stadt Herborn nach der Gefahrenabwehrverordnung ein generelles Fütterungsverbot. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können, wie die Stadtverwaltung mitteilt, mit einem Bußgeld geahndet werden.

Eine Überpopulation von Tauben gibt es in Herborn zwar noch nicht, jedoch können Tauben für Hauseigentümer und Anwohner zum Problem werden. Und die Tauben selbst leiden und erkranken, ernähren sie sich doch von dem, was an Essbarem täglich auf der Straße landet. Damit Tauben sich bei dem vielfältigen Nahrungsangebot nicht übermäßig vermehren, sind insbesondere auch die Hauseigentümer gefordert, Maßnahmen zur Taubenabwehr oder der Minderung von Nistplätzen zu ergreifen.

Eine wirksame und tierschutzgerechte Abwehr für Tauben besteht darin sogenannte Schlupfwinkel an Gebäuden zu schließen, beispielsweise kaputte Dachfenster zu reparieren, Hasendraht zwischen enger Bebauung zu spannen oder einfach das Nahrungsangebot zu verringern. Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung wird das Ordnungsamt der Stadt bekannte Fütterungsplätze kontrollieren.

Der Fachdienst Umwelt und Forst der Stadtverwaltung berät oder unterstützt Hauseigentümer dabei geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Tauben zu finden und umzusetzen oder stellt den Kontakt zu Fachbetrieben her. Kontakt: Fachdienst Umwelt und Forst Telefon: 02772 708 345 oder umwelt(at)herborn.de.

Informationen zur Gefahrenabwehrordnung der Stadt Herborn gibt es online auf der städtischen Homepage in der Rubrik Ortsrecht.