Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Es fallen keine Gebühren an.
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Zum An- oder Abmelden Ihrer Nebenwohnung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: