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Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Leistungsbeschreibung

Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz werden für Personen durchgeführt, die nicht nur gelegentlich Zugang zu den nicht-öffentlichen Bereichen der Flughäfen haben sollen, z. B.

  • Personen, denen zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit Zugang zu den nicht-öffentlichen Bereichen des Flugplatzgeländes eines Verkehrsflughafens oder eines Luftfahrtunternehmens gewährt werden soll,
  • Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, der Flugsicherungsorganisation, sowie der Fracht-, Post-, Reinigungsunternehmen sowie Warenlieferanten und vergleichbarer Versorgungsunternehmen,
  • Flugzeugführer (Piloten) und Flugschüler,
  • Mitglieder von flugplatzansässigen Vereinen, Schülerpraktikanten.

Die Überprüfung erfolgt auf Antrag. Die Kosten für die Überprüfung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit trägt der Arbeitgeber.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung ist beim Polizeipräsidium  Frankfurt am Main schriftlich zu stellen. Telefonische Anträge sind – ebenso wie Anträge per Mail – nicht möglich.

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Behörde in Hessen für die Überprüfung nach § 7 LuftSiG ist das Polizeipräsidium Frankfurt am Main – Luftsicherheitsbehörde.

 

Anträge / Formulare

Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite www.polizei.hessen.de (nach Zuverlässigkeitsüberprüfung Luftsicherheitsgesetz suchen).

Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz
(Polizeipräsidium Frankfurt) Die Anträge zum Download finden Sie ganz unten auf der Seite

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

24.09.2013

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Personal
  • Flugsicherheit
  • Sicherheit
  • Sicherheitsüberprüfungen
  • Flughafen