Hier können Sie eine Förderung für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beantragen.
Im Einzelnen werden die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen gefördert:
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen nach dem Hessischen Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein und Art. 46 der VO (EIU) 1308/2013.
Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 51.2 Weinbau.
Zuwendungsantrag:
Abschlussmeldung:
Auszahlungsantrag:
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen für Sie keine Kosten an.
Sie müssen die Anträge spätestens bis 31. August des Jahres, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht, stellen und die Maßnahme spätestens bis zum 30. Juni des übernächsten Jahres abschließen.
Die Auszahlung der Beihilfe Umstrukturierung und Umstellung wird mit dem Gemeinsamen Antrag bis zum 15.05. des jeweils laufenden Jahres beantragt.
Regelbearbeitungsdauer für die Antragsstellung.
Die Bearbeitungsdauer für den Auszahlungsantrag beträgt nach Art. 25 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150 maximal 12 Monate.
Klageverfahren
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: