Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder einen Wahlschein haben. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
Sofern Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können, erfolgt eine Eintragung wie folgt:
Zuständig ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnung).
Deutsche Wahlberechtigte werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl,
gemeldet sind.
Auf Antrag werden deutsche Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn sie
Ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl zu stellen. Er muss den
Es fallen keine Gebühren an.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Behörde zu stellen.
etwa 2 Wochen
Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: