Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.
Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Zuständig ist die Umweltabteilung des für den Anlagenstandort zuständigen Regierungspräsidiums.
Antragsunterlagen nach Rechtsgrundlage.
Die Formulare und eine Anleitung stehen online zum Download bereit.
Es können weitere Kosten anfallen.
Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: