Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Die Verschmelzung ist ein katastertechnischer Vorgang, bei dem zwei oder mehr Flurstücke, die im Grundbuch als ein Grundstück nachgewiesen sind, im Liegenschaftskataster zu einem Flurstück zusammengefasst werden. Das neue Flurstück erhält eine neue Flurstücksnummer.
Eine entsprechende Fortführung des Liegenschaftskatasters ist dem Grundbuchamt mitzuteilen, da diese für die Bestandsangaben des Grundbuchs von Bedeutung ist.
Die Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind:
Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.
Wenn Sie Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstückseigentümer sind, können Sie zwei Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, zu einem Flurstück verschmelzen lassen
Mehrere Flurstücke, die im Grundbuch unter derselben laufenden Nummer geführt werden und eine gemeinsame Grenze aufweisen, können zu einem Flurstück verschmolzen werden.
Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.
Im Fall der Bevollmächtigung:
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Fristen.
2 bis 4 Wochen
Widerspruch gegen die Fortführungsmitteilung
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Werden die Flurstücke nicht unter derselben laufenden Nummer im Grundbuch geführt, muss vorher eine Vereinigung im Grundbuch beantragt werden.
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: