Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.
Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Rechtsgrundlage.
Sie wollen eine Anlagen, die im vereinfachten Verfahren zu genehmigen ist, errichten und betreiben?
Dann können Sie von eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung beantragen.
Zuständig ist die Umweltabteilung des für den Anlagenstandort zuständigen Regierungspräsidiums.
Antragsunterlagen gemäß Rechtsgrundlage
Die Formulare und eine Anleitung stehen zum Download bereit:
Downloads Immissionsschutz
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Sie müssen die Genehmigung der Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.
Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: