Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.
Schutzimpfungen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Besteht ein Verdacht auf Impfnebenwirkungen, so muss die Meldung darüber sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.
Dafür sollte der vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelte Meldebogen verwendet werden.
Bestätigt sich der Verdacht, können Sie beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Fulda eine Versorgung bei Impfschaden beantragen. Das Amt ist für alle Impfschäden zuständig, die durch eine in Hessen vorgenommene Impfung verursacht worden sind. Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung "Versorgung bei Imfschaden beantragen".
Meldeformulare
(Paul-Ehrlich-Institut)
Versorgung bei Impfschaden beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
An den Arzt, der die Impfung vorgenommen oder Ihren behandelnden Arzt
Als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff können nach einer Impfung kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auftreten, wie:
Kommt es im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die darüber hinaus gehen, sollte ein Arzt, möglichst der impfende Arzt konsultiert werden.
Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung „Schutzimpfungen“
Schutzimpfungen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Keine
Weitere Informationen:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
13.05.2013
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: