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Unterhaltsheranziehung

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 32.1 Soziale Dienste

Karl-Kellner-Ring 51
35578 Wetzlar

Europaplatz 1
PLZ: 35683

Tel.: 06441 407-1501 (Verwaltungsstandort Wetzlar)
Tel.: 02771 407-6000 (Verwaltungsstandort Dillenburg)

E-Mail: uvg(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: https://www.lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

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Leistungsbeschreibung

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

An wen muss ich mich wenden?

Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Unterhaltsheranziehung
  • Sozialamt
  • Verwandte
  • Unterhaltspflicht
  • Angehörige