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Steuerangelegenheiten

Zuständigkeiten

Fachdienst - Finanzen, Kasse und Steuern

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

Frau Angela Eckhardt
Zimmernummer: 304

Fax: 02772 708-9226
Tel.: 02772 708-226
E-Mail: a.eckhardt(at)herborn.de

Herr Frank Clees

Tel.: 02772 708-230
Fax: 02772 708-9230
E-Mail: f.clees(at)herborn.de

Herr Thomas Unger

Fax: 02772 708-9236
Tel.: 02772 708-236
E-Mail: t.unger(at)herborn.de

Herr Benjamin Sahm
Zimmernummer: 302

Tel.: 02772 708-229
Fax: 02772 708-9229
E-Mail: b.sahm(at)herborn.de

Frau Daniela Behnam

Tel.: 02772 708-231
Fax: 02772 708-9231
Webseite: http://www.herborn.de
E-Mail: d.behnam(at)herborn.de

Frau Tanja Hecker
Zimmernummer: 304

Tel.: 02772 708232
Fax: 02772 7089232
E-Mail: t.hecker(at)herborn.de

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Stadt Herborn


Leistungsbeschreibung

Den Finanzämtern obliegt die Festsetzung und Erhebung der Steuern (mit Ausnahme der durch den Bund verwalteten Steuern, z.B. Kraftfahrzeugsteuer, und der Gemeindesteuern, z. B. Hundesteuer).

Aufgrund der Angaben aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, z. B. einer Veräußerungsanzeige über einen Grundstückserwerb, ermittelt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, setzt die jeweiligen Steuern fest und erhebt sie. Daneben ergeben sich aus den Steuergesetzen auch Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen, z. B. bei der Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer.

Seit Juli 2014 sind nicht mehr die Finanzämter, sondern die Hauptzollämter des Bundes für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Weitere Informationen erhalten sie auf der Internetseite des Zolls.

Nach dem Gesetz über kommunale Abgaben steht den Gemeinden ein Steuererhebungsrecht für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern zu. Beispiele dafür sind neben der Hundesteuer etwa die Zweitwohnungsteuer und die Spielapparatesteuer. Die Landkreise können demgegenüber nur die Jagdsteuer, Fischereisteuer und Gaststättenerlaubnissteuer erheben.

An wen muss ich mich wenden?

Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema Steuern steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Steuerbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

05.03.2020

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Steuerberater
  • H
  • Md
  • F
  • Steuererklärung
  • Steuer
  • Finanzamt
  • Steuerangelegenheiten