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Sterbeurkunde Ausstellung

Zuständigkeiten

Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

Frau Andrea Krimmel
Zimmernummer: 003

Tel.: 02772 708-272
Fax: 02772 708-9272
Webseite: https://www.herborn.de

Frau Daniela Thielmann

Tel.: 02772 708-241
Fax: 02772 708-9241
E-Mail: d.thielmann(at)herborn.de

Frau Sybille Nill-Schütz

Fax: 02772 708-9240
Tel.: 02772 708-240
Webseite: https://www.herborn.de

Detailansicht »


Leistungsbeschreibung

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

Teaser

Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

Persönliche Beantragung:

  • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:

  • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
  • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
  • Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und –ort
    • Sterbedatum und –ort
    • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
    • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Zuständige Stelle

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:

  • der letzte Ehepartner,
  • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse,
  • nähere Verwandte, wie beispielsweise
    • Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
    • den eigenen Ausweis
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte:
    • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug

Welche Gebühren fallen an?

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche

Rechtsbehelf

  • Widerspruch,
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

17.12.2020
Spezielle Hinweise

Oft müssen bestimmte Ereignisse urkundlich nachgewiesen werden. Beim Standesamt Herborn können wir Ihnen:

  • Geburtsurkunden / begl. Abschriften aus den Geburtsregistern
  • Eheurkunden / begl. Abschriften des Eheregisters und
  • Sterbeurkunden ausstellen

wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) hier eingetreten ist bzw. stattgefunden hat.
Beglaubigte Abschriften  aus dem Eheregister können ausgestellt werden, wenn die Ehe in Herborn geschlossen wurde. 

Es können auch mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden, wenn diese z. B. im Ausland vorgelegt werden sollen.

Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:

  1. der Betroffene selbst,
  2. sein Ehepartner , bzw. Lebenspartner (nicht aber der geschiedene Ehegatte!),
  3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person,
  4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person,
  5. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter Ziffer 1-4 vorlegt,
  6. derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunden belegen kann (entsprechende Nachweise sind vorzulegen).
    Bei Beantragung einer Geburts- oder Sterbeurkunde reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Für diese Dienstleistung haben Sie hier die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu reservieren.

Spezielle Hinweise

Wenn Sie Urkunden vom Standesamt Herborn benötigen, können Sie diese persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises während der üblichen Öffnungszeiten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen.

Weiterhin können Urkunden auch schriftlich angefordert werden. Die hierfür zu zahlenden Gebühren fügen Sie bitte Ihrer Anforderung bei (Bargeld oder Verrechnungsscheck).

Sie können aber auch Urkunden per Fax oder E-Mail (standesamt@herborn.de) bestellen. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte an (per Fax oder E-Mail) und überweisen die fällige Gebühr auf eines der nachstehend aufgeführten Konten: 

Sparkasse Dillenburg

IBAN DE86 5165 0045 0000 0336 47

BIC HELADEF1DIL

VR Bank Lahn-Dill eG

IBAN: DE05 5176 2434 0061 0130 08

BIC: GENODE51BIK

Sobald die fällige Gebühr eingegangen ist, wird Ihnen die Urkunde per Post zugeschickt.

+++NEU+++

Außerdem besteht die Möglichkeit Urkunden digital unter folgenden Link bestellen:

Die Zahlung erfolgt über onlinegestützte Bezahlsysteme wie paypal, paydirekt oder Zahlung per Kreditkarte und Lastschrift.

Spezielle Hinweise

Bei persönlicher Vorsprache ca. 5 bis 10 Minuten.

Bei digitalen Anforderungen 2-3 Tage.

Bei schriftlichen Anforderungen (per Fax oder E-Mail) werden die Urkunden erst nach Eingang der fälligen Gebühr versendet.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Sterbefallbeurkundung
  • Hinterbliebene
  • Tod
  • Sterbefallanzeige
  • Todesbescheinigung
  • Urkunde
  • Sterbefall
  • Bestattungsinstitut
  • Beerdigung
  • Bestattung
  • Leichenpass
  • Leichenschauscheintot
  • Totenschein
  • Standesamtsangelegenheiten
  • Standesamtsangelegenheit
  • Beerdigungsschein
  • Sterbeurkunde
  • Standesamt