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Sprachauswahl inaktiv

Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf beantragen

Zuständigkeiten

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

PLZ: 64278

Wilhelminenstraße 1-3
PLZ: 64283

Tel.: +49 6151 12-6225
Fax: +49 6151 12-6350

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

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Leistungsbeschreibung

Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.
Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.
Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
 

Teaser

Sie können Fördermittel für die Kinder beantragen, die sprachliche Defizite zeigen. 

Verfahrensablauf

Sie müssen den Onlineantrag mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme jährlich stellen. Die Bearbeitung des Förderantrags erfolgt anschließend durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Bewilligungsbescheid wird dann an Sie übersandt.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.
 

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
  • Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fort-bildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
  • Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kin-der und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kin-der sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
  • Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
     

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

vor Beginn der Maßnahme

Antragsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
 

Fachlich freigegeben am

22.01.2024

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Erzieherinnen
  • Kinder
  • Fortbildung
  • Kindergartenalter
  • Kindergärten
  • Erzieher
  • Kindergarten
  • Sprachförderung
  • Sprache