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Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten

Zuständigkeiten

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden

Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 156-0
Fax: +49 611 156-349

E-Mail: info(at)lwv-hessen.de

Öffnungszeiten:
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

Ansprechpartner:

Herr Lambert

Fax: 0611 156-371
Tel.: 0611 156-212
E-Mail: thomas.lambert(at)lwv-hessen.de

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Leistungsbeschreibung

Dabei handelt es sich um Maßnahmen der beruflichen Bildung sowie Teilnahme an besonderen Fortbildungs- und Anpassungsmaßnahmen, die nach Art, Umfang und Dauer den Bedürfnissen der schwerbehinderten Menschen entsprechen.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme

Was sollte ich noch wissen?

Eine Förderung der Ausbildung oder Umschulung ist nicht möglich.

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Job Coaching".

Job Coaching
(Integrationsamt LWV Hessen)

Faltblatt "Job Coaching"
(Integrationsamt LWV Hessen)

Integrationsamt Hessen

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Beruf
  • Eingliederung
  • Schwerbehinderte Menschen
  • Behinderung
  • Berufstätigkeitschwerbehindert