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Schäden durch Kommunen

Zuständigkeiten

Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

Frau Michelle Flick
Zimmernummer: 211

Tel.: 02772 708-208
Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: m.flick(at)herborn.de

Frau Helena Meier
Zimmernummer: 211

Fax: 02772 7089214
Tel.: 02772 708214
Webseite: Stadt Herborn
E-Mail: h.meier(at)herborn.de

Herr Marco Klingelhöfer

Tel.: 02772 708-245
Fax: 02772 708-9245
Webseite: https://www.herborn.de

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Leistungsbeschreibung

Wird einer Person ein Schaden zugefügt, beispielsweise durch einen herabstürzenden Ast oder beim Ausrutschen auf einer nicht gestreuten Straße, kann es sein, dass der Schaden von der Kommune übernommen wird.

Teaser

Schäden, die durch Kommunen verursacht werden, können von diesen übernommen werden.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Schlagloch
  • Schadenöffentlicher Raum
  • Ast
  • Schäden