Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.
Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:
Änderungsformular
Änderung: gebührenfrei
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
§ 8 Abs. 1 RBStV i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
SWR
SWR;
redaktionelle Überarbeitung durch BW / GK LeiKa am 17.02.2014
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: