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Planfeststellung

Zuständigkeiten

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 33 - Verkehr

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt

Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt

Colemanstraße 5
35394 Gießen, Universitätsstadt

Fax: 0641 303-2389
Tel.: +49 641 303-0 (Zentrale)

E-Mail: rp-giessen(at)rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

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Leistungsbeschreibung

Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Planungvorbereitender Bauleitplan
  • Bauleitplan
  • Standortfrage
  • Bauland
  • Bauleitplanung
  • Bebauungsplan
  • Planfeststellungsverfahren
  • Baugesetzbuch
  • Straßen
  • Bauen
  • Bauvorhaben
  • Standort
  • Bauberatung
  • Planfeststellung
  • Bebauung
  • Bauleitplanentwurf
  • B-
  • Plan
  • F
  • N
  • P
  • Stadtentwicklung