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Pflegestützpunkte (PSP)

Leistungsbeschreibung

Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche, möglichst wohnortnahe Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige.


Die Pflegestützpunkte haben die Funktion eines Wegweisers. Sie erhalten dort Informationen zu den vielfältigen Angeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie erhalten dort genauso Auskunft und Beratung zu Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen.

Die Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes kennen nahezu alle Versorgungs-, Betreuungs-, Beratungs- und sonstigen Unterstützungsangebote in ihrem Einzugsbereich. Sie koordinieren und vernetzen diese vielfältigen Angebote.

Die Pflegestützpunkte binden Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement der Bürger genauso ein wie kirchliche und gesellschaftliche Träger und Organisationen.

Voraussetzungen

Sie sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 7c (PSP) in Verbindung mit § 7a (Pflegeberatung) Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

Bemerkungen

Zu allen Fragen rund um das Thema „Pflege“ erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

27.10.2016

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Pflegebedürftigkeit
  • Case-
  • Management
  • Wohnheim
  • Information
  • P
  • S
  • P
  • Pflege-
  • Weiterentwicklungsgesetz
  • Pflege
  • Altenheim
  • Pflegestützpunkt
  • Häusliche Pflege
  • Pflegeheim
  • Unterstützung
  • Anlaufstelle zur Beratung
  • Pflegeberatung