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Pflegemedaille des Landes Hessen

Zuständigkeiten

Fachbereich - Zentrale Dienste

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Mo. - Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Mo., Di., Do.:
    13:30 - 16:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

  • Barkasse

    Mo.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 12:30 Uhr &
    13:30 - 16:00 Uhr

  • Bürgerbüro

    Mo.:
    08:00 - 16:00 Uhr

    Di.:
    08:00 - 16:00 Uhr

    Mi.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 18:00 Uhr

    Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Immer durchgehend geöffnet

Ansprechpartner:

Frau Kerstin Lippelt

Tel.: 02772 708-210
Fax: 02772 708-9210
Webseite: http://www.herborn.de
E-Mail: k.lippelt(at)herborn.de

Herr Volker Lang

Tel.: 02772 708-203
Fax: 02772 708-9203
E-Mail: v.lang(at)herborn.de
Webseite: https://herborn.de

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41 Soziales und Integration

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Wilhelmstraße 20
PLZ: 35683

Postfach 1940
35529 Wetzlar

Tel.: 06441 407-1401

E-Mail: Sozialamt(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: https://www.lahn-dill-kreis.de
Webseite: Digitaler Briefkasten

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

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Leistungsbeschreibung

Mit der Hessischen Pflegemedaille zeichnet das Land seit dem Jahr 2004 Personen in Hessen für besondere Verdienste aus, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahe steht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 5 Jahren gepflegt und betreut haben.

Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise sowie jede natürliche Person.
 

An wen muss ich mich wenden?

Ein Vorschlag zur staatlichen Anerkennung einer Pflegetätigkeit im häuslichen Bereich ist formlos an die Landrätin oder den Landrat, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister zu richten.
Von dort wird der Vorschlag mit einer Stellungnahme zur Entscheidung an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weitergeleitet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der - formlose - Vorschlag sollte eine möglichst genaue Schilderung sowie Grund der Pflege, Angaben der Pflegenden und zu der Pflegebedürftigen beinhalten.

Rechtsgrundlage

Erlass über die Stiftung der Pflegemedaille des Landes Hessen vom 14.09.2004, zuletzt geändert am 06.11.2009.

Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.

Die Auszeichnung ist wie andere Ehrungen des Landes Hessen nicht mit einer finanziellen Anerkennung oder Kostenübernahme verbunden.
 

Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen  Ministeriums für Soziales und Integration.

Pflegemedaille des Landes Hessen.
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Ehrenzeichen
  • Medaille
  • Urkunde
  • Pflegemedaille
  • Ehrung
  • Helden des Alltags