Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.
In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.
Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten des zuständigen Ortsgerichts erteilen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder die Amtsgerichte.
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.
siehe auch:
Broschüre Das Ortsgericht (Aufgaben der Ortsgerichte)
(Hessisches Ministerium der Justiz)
Hessisches Ministerium der Justiz
Das Stadtgebiet Herborn ist in vier Ortsgerichtsbezirke eingeteilt:
Ortsgericht Herborn I: zuständig für die Stadtteile Herborn und Burg
Ortsgericht Herborn II: zuständig für den Stadtteil Seelbach
Ortsgericht Herborn III: zuständig für die Stadteile Amdorf, Schönbach und Uckersdorf
Ortsgericht Herborn IV: zuständig für die Stadtteile Guntersdorf, Hirschberg, Hörbach und Merkenbach
Die Zusammensetzung und die Kontaktdaten zu den jeweiligen Ortsgerichten finden Sie unter der Rubrik "An wen muss ich mich wenden?".
Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Ortsgericht in Verbindung.
Welche Gebühren anfallen, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Ortsgericht in Verbindung.
Hessisches Ortsgerichtsgesetz
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: