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Orden und Ehrenzeichen des Landes Hessen

Zuständigkeiten

Fachbereich - Zentrale Dienste

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Mo. - Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Mo., Di., Do.:
    13:30 - 16:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

  • Barkasse

    Mo.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 12:30 Uhr &
    13:30 - 16:00 Uhr

  • Bürgerbüro

    Mo.:
    08:00 - 16:00 Uhr

    Di.:
    08:00 - 16:00 Uhr

    Mi.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 18:00 Uhr

    Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Immer durchgehend geöffnet

Ansprechpartner:

Frau Kerstin Lippelt

Tel.: 02772 708-210
Fax: 02772 708-9210
Webseite: http://www.herborn.de
E-Mail: k.lippelt(at)herborn.de

Herr Volker Lang

Tel.: 02772 708-203
Fax: 02772 708-9203
E-Mail: v.lang(at)herborn.de
Webseite: https://herborn.de

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Lahn-Dill-Kreis - 15.1 Kommunal- und Finanzaufsicht

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Postfach 1940
Karl-Kellner-Ring 51
35529 Wetzlar

Tel.: 06441 407-2001
Fax: 06441 407-1050

E-Mail: aufsichts-kreisordnungsbehoerden(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: www

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

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Leistungsbeschreibung

Viele Bereiche unserer Gesellschaft leben vom persönlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger. Diese Bereitschaft ist in Hessen besonders ausgeprägt. Etwa 2 Millionen Ehrenamtliche setzen sich auf unterschiedlichste Weise für das Gemeinwohl ein.

Hessen weiß um die Bedeutung dieses Engagements für ein funktionierendes Gemeinwesen und sagt DANKE. 

Für vorbildlichen Einsatz werden deshalb Bürgerinnen und Bürger mit der höchsten Form staatlicher Anerkennung ausgezeichnet: den Orden und Ehrenzeichen.

Einen Überblick über die Staatlichen Orden und Ehrenzeichen des Landes Hessen erhalten Sie auf der Homepage der "Hessischen Staatskanzlei".
 

An wen muss ich mich wenden?

An die im Internetauftritt der Hessischen Staatskanzlei unter "Orden und Ehrenzeichen"  jeweils aufgeführte Behörde.

Orden und Ehrenzeichen
(Hessische Staatskanzlei)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Art der Unterlagen variiert, je nach Auszeichnung. Details ergeben sich ebenfalls aus der oben genannten Aufstellung zu Orden und Ehrenzeichen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitungsdauer und auch die Fristen sind (bedingt durch die verschiedenen Auszeichnungen und Preise) ebenfalls sehr unterschiedlich.

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei

Fachlich freigegeben am

18.07.2016

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • H
  • St
  • K
  • Ehrenzeichen
  • Auszeichnung
  • Verdienstorden
  • Ehrung
  • Orden
  • Ehrenamt