Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Außerdem ist darin die Dauer der Gültigkeit vermerkt.
Beachten Sie, dass der Schwerbehindertenausweis in der Regel befristet gültig ist. Beantragen Sie rechtzeitig eine neue Ausstellung, wenn die Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises ausläuft.
Einen neuen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen.
Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis, um bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen, zum Beispiel:
Als eventuelle zusätzliche gesundheitliche Merkmale/Merkzeichen kommen in Frage:
Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr.
Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis abläuft oder sie ihn verloren haben, können Sie einen neuen beantragen.
Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis abläuft oder Sie ihn verloren haben, können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde einen neuen Ausweis beantragen. Hierfür reicht ein formloses Anschreiben. Fügen Sie bitte noch ein Passbild bei, auf dessen Rückseite Sie Ihren Namen und das Geschäftszeichen der Behörde notieren. Der neue Ausweis wird Ihnen sodann zugeschickt.
Die Beantragung des Schwerbehindertenausweises erfolgt bei den für den Wohnort zuständigen Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales in Kassel, Fulda, Gießen, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt.
Formloses Anschreiben und Passbild.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: