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Liegenschaftsbeschreibung - Auszug/Auskunft erhalten

Zuständigkeiten

Amt für Bodenmanagement Marburg

Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg, Universitätsstadt

Tel.: +49 611 535-3000
Fax: +49 611 535-3300

E-Mail: info.afb-marburg(at)hvbg.hessen.de
Webseite: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Webseite: HVBG-Fanpage auf Facebook

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Erweiterte Erreichbarkeit:

Donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 13:30 – 15:30 Uhr im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. (06441) 99 - 6040

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Leistungsbeschreibung

Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben über alle Flurstücke in Hessen, zu denen z. B. die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Daneben werden im Liegenschaftskataster auch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.

Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über Ihr Grundstück benötigen, können Sie Ausgaben (Liegenschaftsbeschreibung) aus dem Liegenschaftskataster erhalten.

Teaser

Hier können Sie Ausgaben (Liegenschaftsbeschreibungen) aus dem Liegenschaftskataster erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte sowie Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den Ämtern für Bodenmanagement sowie über das Online-Portal „Geodaten online“.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG).

Voraussetzungen

Grundsätzlich kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Ausgaben daraus erhalten. Davon abweichend werden Angaben über die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Eigentümerinnen und Eigentümer nur den Personen oder Stellen zugänglich gemacht, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten haben.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bereitstellung von Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster ohne Eigentumsangaben werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Für die Prüfung des berechtigten Interesses für den Bezug von personenbezogenen Daten werden Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW) erhoben. In welcher genauen Höhe die Gebühren erhoben werden, hängt vom Einzelfall ab. 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

11.10.2016

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Flurstück
  • Grundstück
  • Geodaten
  • Grundbuch
  • Geoinformationen
  • Kataster
  • Liegenschaftskataster
  • Katasterbuch
  • Flurstücksgrenze
  • Vermessung
  • A
  • L
  • K
  • I
  • S
  • Grundstücksgrenze
  • Liegenschaftsbuch
  • Geobasisdaten
  • Grundbuchordnung
  • Gemarkung