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Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Leistungsbeschreibung

Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht es bedürftigen Kindern, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

 

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
  • Sozialhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

haben oder deren Familien 

  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld

beziehen.


Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

29.09.2015

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Asylbewerber,
  • Musikschule,
  • Sportverein,
  • Hort,
  • Teilhabe,
  • Schülerbeförderung,
  • Vereinsbeiträge,
  • Schulbedarf,
  • Kindertagespflege,
  • Bildungskarte,
  • Flüchtling,
  • Klassenfahrt,
  • Essensgeld,
  • Bildungspaket,
  • Schülermonatskarte,
  • K
  • I
  • T
  • A,persönlicher Schulbedarf,
  • Freizeiten,
  • Kindertagesstätte,
  • Vereinsbeitrag,
  • Essengeld,
  • Mittagsverpflegung,
  • Ausflüge,
  • Essenzuschuss,
  • Essenszuschuss,
  • Gutscheinkarte,
  • Lernförderung,
  • Teilhabepaket