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Lebensmittel (Marktüberwachung)

Zuständigkeiten

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 51.3 - Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse

Schanzenfeldstraße 8-12
35578 Wetzlar

Tel.: +49 641 303-0

E-Mail: rp-giessen(at)rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

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Leistungsbeschreibung

In den Betrieben der Lebensmittelwirtschaft (Erzeugerbetrieben, Verarbeitungsbetrieben, Packstellen, Schlachtbetrieben sowie im Großhandel, und in den Verteilerzentren des Einzelhandels (den sog. "Flaschenhälsen" der Vermarktung) und bei Importeuren, werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft sowie Lebens- und Futtermittel durch Kontrolleure auf die Einhaltung der EU-einheitlichen Vermarktungsnormen, der fakultativen Qualitätsangaben und europäischen Qualitätsregelungen überprüft. Einheitliche Qualitätskriterien erleichtern den gemeinschaftlichen Handel und sichern damit die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten.

Die Überwachungstätigkeiten finden in allen Marktsektoren, von Rind- Schweine- und Schaffleisch, Eier

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen für die Überwachung zuständig.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
 

Fachlich freigegeben am

18.11.2013

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • H
  • M
  • U
  • K
  • L
  • V
  • Lebensmittelvergiftung
  • Lebensmittel
  • Nahrungsmittel
  • Lebensmittelsicherheit
  • Lebensmittelüberwachung
  • Lebensmittelkontrolleure
  • Feinkost
  • Speise
  • Nahrung
  • Essbares
  • Lebensmittelprobe
  • Esswaren