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Liegenschaftskarte - Auszug

Zuständigkeiten

Fachdienst - Stadtentwicklung und -planung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Mo. - Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Mo., Di., Do.:
    13:30 - 16:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

  • Barkasse

    Mo.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 12:30 Uhr &
    13:30 - 16:00 Uhr

  • Bürgerbüro

    Mo.:
    08:00 - 16:00 Uhr

    Di.:
    08:00 - 16:00 Uhr

    Mi.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 18:00 Uhr

    Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Immer durchgehend geöffnet

Ansprechpartner:

Frau Andrea Gräb

Fax: 02772 7089261
Tel.: 02772 708261
E-Mail: a.graeb(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Frau Astrid Weber
Zimmernummer: 105

Fax: 02772 708-9271
Tel.: 02772 708-271
Webseite: http://herborn.de
E-Mail: a.weber(at)herborn.de

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Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

Herr Daniel Philipp
Zimmernummer: 112

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Leistungsbeschreibung

In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen z. B. die Flurstücksnummer oder auch Straßenbezeichnungen und Hausnummern gehören.

Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben oder für Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG).

Zuständige Stelle

Geodaten online ist ein Angebot der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und ermöglicht den Bezug von Produkten des Liegenschaftskatasters, der Landesvermessung und der Immobilienwertermittlung.

Voraussetzungen

Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auszüge daraus erhalten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte sind kostenfrei.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Geodaten
  • Flurkarte
  • Grundbuch
  • Geoinformationen
  • Liegenschaftskataster
  • Liegenschaften
  • Flurstücksgrenze
  • A
  • L
  • K
  • I
  • S
  • Flurstücke
  • Liegenschaftskarte
  • Grundstücksgrenze
  • Geobasisdaten
  • Grundbuchordnung
  • Katasterkarte