Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Kinderreisepass verlängern

Zuständigkeiten

Fachdienst - Bürgerbüro

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-331
Interne Nummer: 331
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: buergerbuero(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

Ansprechpartner:

Frau Cankat
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-255
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: a.cankat(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Frau Nickel
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-257
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax )
E-Mail: k.nickel(at)herborn.de

Frau Rademacher
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-430
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: a.rademacher(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Frau Steitz
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-431
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: j.steitz(at)herborn.de

Frau Thiele
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-254
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: v.thiele(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Detailansicht »



Leistungsbeschreibung

Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe aktualisiert.

Teaser

Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Passbehörde; Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle für die Ausstellung sowie Änderung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

6,00€

Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Verlängerung des Kinderreisepasses sowie weitere erforderliche Aktualisierungen werden von der Passbehörde sofort vorgenommen.

Was sollte ich noch wissen?

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.

Gültigkeit:

  • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
  • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden; bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

16.08.2022
Spezielle Hinweise

Ab dem 01.01.2024 gibt es keinen Kinderreisepass mehr. Sie müssen sich dann zwischen einem richtigen Reisepass und/oder Personalausweis entscheiden. Da diese bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden müssen, ist eine sofortige Aushändigung, wie es bei dem Kinderreisepass der Fall war, nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Bearbeitungszeiten der Dokumente!

Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit, solange das Kind noch auf dem Bild erkennbar ist.

Spezielle Hinweise

Wichtig ist, dass Ihr Kind ebenfalls bei der Beantragung des Ausweisdokumentes anwesend ist.

Die schriftliche Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten finden Sie bei dieser Dienstleistung als Formular zum Download. Bei der Neubeantragung eines Ausweisdokumentes sowie bei jeder Verlängerung/Aktualisierung ist die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten vorzulegen. Das Original oder eine Kopie des Ausweisdokumentes des nicht anwesenden Sorgeberechtigten ist ebenfalls mitzubringen.

Spezielle Hinweise

Der Kinderreisepass kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert / aktualisiert werden, insofern noch ausreichend freie Seiten im Dokument vorhanden sind.

Spezielle Hinweise

Als Passbehörde dürfen wir Ihnen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen keine Informationen über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder erteilen. Bitte informieren Sie sich vorab auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes im Bereich "Sicher Reisen" oder ggfs. über Ihr Reiseunternehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Verlängerung bzw. Aktualisierung eines Kinderreisepasses nicht in jedes Land einreisen können. Genaue Informationen finden Sie ebenfalls beim Auswärtigen Amt oder ggfs. bei Ihrem Reiseunternehmen.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Verlängerung beantragen
  • Pass
  • Passbehörde
  • Ablauf
  • Gültigkeit
  • Kinderreisepass
  • Reisepass