Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt. Sie benötigen ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene.
Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt.
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.
Zuständige Stelle für die Ausstellung sowie Änderung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.
keine
Eine Statusabfrage ist gebührenfrei.
Es sind keine Fristen zu beachten.
In der Regel erfolgt die sofortige Bearbeitung sowie Aushändigung des Kinderreisepasses.
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: