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Kinderreisepass beantragen

Zuständigkeiten

Fachdienst - Bürgerbüro

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-331
Interne Nummer: 331
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: buergerbuero(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

Ansprechpartner:

Frau Cankat
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-255
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: a.cankat(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Frau Nickel
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-257
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax )
E-Mail: k.nickel(at)herborn.de

Frau Rademacher
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-430
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: a.rademacher(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Frau Steitz
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-431
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: j.steitz(at)herborn.de

Frau Thiele
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-254
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: v.thiele(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

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Leistungsbeschreibung

Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren

Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Teaser

Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.

Verfahrensablauf

Ein Kinderreisepass kann auf Antrag ausgestellt werden.

Den Antrag können Sie als sorgeberechtigte Eltern beziehungsweise als allein sorgeberechtigte Person stellen.

Ihr Kind muss bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein, damit die Passbehörde seine Identität prüfen kann. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle für die Ausstellung des Kinderreisepasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses sind:

  • Ihr Kind ist deutscher Staatsangehöriger.
  • Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • alter Kinderreisepass oder andere nicht mehr gültige Ausweisdokumente (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
  • aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
  • gegebenenfalls weitere Nachweise wie zum Beispiel Personenstandsurkunden und/oder Staatsangehörigkeitsurkunden
  • wenn beide sorgeberechtigte Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern und bei unverheirateten Eltern zusätzlich Sorgerechtserklärung oder Sorgerechtsbeschluss
  • wenn sorgeberechtigte Elternteile, die zusammenleben, den Antrag nicht gemeinsam stellen: zusätzlich
    • schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils, soweit dieser nicht aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, die Einverständniserklärung abzugeben
    • gegebenenfalls Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Elternteils
  • wenn sorgeberechtigte Eltern nicht nur vorübergehend getrennt leben, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen, soweit davon auszugehen ist, dass der andere Elternteil mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist
  • bei einer oder einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht
    • gegebenenfalls zusätzlich Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
    • gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben)
  • bei Vormundschaft: zusätzlich Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Welche Gebühren fallen an?

13€

Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Seit dem 1. Januar 2021 ist der Kinderreisepass ein Jahr gültig. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums kann der Kinderreisepass bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres um jeweils ein Jahr verlängert und aktualisiert werden (zum Beispiel neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe).

Bearbeitungsdauer

Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt beziehungsweise verlängert, wenn die benötigten Unterlagen vorliegen.

Rechtsbehelf

Klage auf Ausstellung eines Kinderreisepasses

Anträge / Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Was sollte ich noch wissen?

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass.

Wenn Sie ein mehrere Jahre gültiges Dokument für Ihr Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist, beantragen wollen, können Sie anstelle eines Kinderreisepasses einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Mit einem Personalausweis kann Ihr Kind innerhalb der EU problemlos grenzüberschreitend reisen. Personalausweise für Kinder sind maximal sechs Jahre gültig. Für bestimmte Reiseziele, zum Beispiel die USA oder Kanada, ist die visumfreie touristische Einreise lediglich mit einem regulären Reisepass möglich. Soll Ihr Kind einen Kinderreisepass für die Reise nutzen, wäre für dieses Reisezielland - zusätzlich zum Kinderreisepass - ein Visum erforderlich. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

11.02.2022
Spezielle Hinweise

Ab dem 01.01.2024 gibt es keinen Kinderreisepass mehr. Sie müssen sich dann zwischen einem richtigen Reisepass und/oder Personalausweis entscheiden. Da diese bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden müssen, ist eine sofortige Aushändigung, wie es bei dem Kinderreisepass der Fall war, nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Bearbeitungszeiten der Dokumente!

Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit, solange das Kind noch auf dem Bild erkennbar ist.

Spezielle Hinweise

Wichtig ist, dass Ihr Kind ebenfalls bei der Beantragung des Ausweisdokumentes anwesend ist.

Die schriftliche Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten finden Sie bei dieser Dienstleistung als Formular zum Download. Bei der Neubeantragung eines Ausweisdokumentes sowie bei jeder Verlängerung/Aktualisierung ist die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten vorzulegen. Das Original oder eine Kopie des Ausweisdokumentes des nicht anwesenden Sorgeberechtigten ist ebenfalls mitzubringen.

Spezielle Hinweise

Der Kinderreisepass kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert / aktualisiert werden, insofern noch ausreichend freie Seiten im Dokument vorhanden sind.

Spezielle Hinweise

Als Passbehörde dürfen wir Ihnen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen keine Informationen über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder erteilen. Bitte informieren Sie sich vorab auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes im Bereich "Sicher Reisen" oder ggfs. über Ihr Reiseunternehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Verlängerung bzw. Aktualisierung eines Kinderreisepasses nicht in jedes Land einreisen können. Genaue Informationen finden Sie ebenfalls beim Auswärtigen Amt oder ggfs. bei Ihrem Reiseunternehmen.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Ausstellung
  • Verlust Kinderreisepass
  • Kinderreisepass gestohlen
  • Kinderausweis
  • Kinderreisepass
  • Urlaub
  • Namensänderung
  • Bürgeramtmit Kindern verreisen
  • Unzuständige Behörde
  • PassbehördeÄnderung der Daten Kinderreisepass
  • Identifikation
  • Diebstahl Kinderreisepass
  • Kinderreisepass für Auslandsdeutsche