Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.
Wenn eine Eintragung im Pass unzutreffend ist, ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Pass vorzulegen. Ändert sich die Eintragung zum Wohnort im Kinderreisepass aufgrund eines Zuzugs aus einer anderen Stadt oder Gemeinde, wird diese Eintragung von der zuständigen Passbehörde der neuen Wohnortgemeinde geändert.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses ihres Kindes veranlassen.
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnorts, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.
Zuständige Stelle für die Ausstellung sowie Änderung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.
Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Änderung der Wohnanschrift im Kinderreisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: