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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft

Leistungsbeschreibung

Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer: 14 - 18 Tage) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

11.12.2012

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • I
  • Auto
  • Auskunft zur Abholbereitschaft
  • Kfz
  • Fahrzeugbrief Teil I
  • I
  • Z
  • B
  • Z
  • B I
  • I