Seit dem 01.01.2007 haben Sie als letzter Halter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die Sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben.
Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten.
Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.
Ihr altes Auto können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückgeben.
Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug entsorgen lassen wollen, müssen Sie es einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen.
Für die Abmeldung und die Erbringung der Verwertungsnachweise wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche KfZ-Zulassungstelle.
Informationen zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben erhalten Sie bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel sowie bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA).
Zuständig:
Verwertungsnachweis des zertifizierten Altautoverwertungsbetriebs
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: