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Kartellrecht, Landeskartellbehörde

Zuständigkeiten

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen - Landeskartellbehörde

Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 815-0
Fax: +49 611 815-22 30

E-Mail: landeskartellbehoerde(at)wirtschaft.hessen.de
Webseite: Landeskartellbehörde

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie

  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
  • Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten

dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine, formlos

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde. 

Landeskartellbehörde
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)

Bemerkungen

Weitere Informationen:

Sonderrufnummern; Bürgertelefon des Bundeskartellamtes
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Landeskartellbehörde
  • Kartellrecht
  • Wettbewerbsbeschränkungen
  • Vergaberecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Kartellbehörde