Ein Hufschmied in Deutschland offiziell Hufbeschlagschmied genannt, ist ein Spezialist oder eine Spezialistin für die Pflege (das Ausschneiden) und das Beschlagen von Tierhufen mit Hufeisen oder anderen Materialien. Die Hufeisen und Hufnägel stellt er traditionell auch selbst im Schmiedeprozess her bzw. passt die Hufeisen der Form des Hufes an. Die Arbeit beinhaltet auch die Behandlung verletzter und kranker Hufe.
Das Gesetz stellt die Durchführung des Huf- und Klauenbeschlag unter einen speziellen Schutz. Der Huf- und Klauenbeschlag darf nur von Personen ausgeübt werden, die geprüfte und staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiede sind.
Die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied besteht aus folgenden Abschnitten:
Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Sie wollen als Hufbeschlagschmied tätig werden? Dann müssen Sie sich anerkennen lassen. Näheres erfahren Sie hier.
Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied wird erteilt, wenn
Bei einer in Deutschland absolvierten Ausbildung:
Für Personen mit außerhalb Deutschlands erworbenen Prüfungszeugnissen:
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Für die Antragstellung müssen Sie keine Fristen einhalten.
Wenn der Antrag auf Anerkennung gestellt wurde, wird die zuständige Stelle zeitnah hierüber entscheiden.
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die vorgeschriebene staatliche Anerkennung den Huf- und Klauenbeschlag als Hufbeschlagschmied oder die fachbezogene Ausbildung an Hufbeschlagschulen als Hufbeschlaglehrschmied ausübt, handelt ordnungswidrig (§ 9 HufBeschlG).
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: