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Gehwegschäden

Zuständigkeiten

Fachdienst - Tiefbau

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

Herr Boris Grabowski
Zimmernummer: 107

Tel.: 02772 708-268
Fax: 02772 708-9268
E-Mail: b.grabowski(at)herborn.de

Herr Dirk Ronzheimer
Zimmernummer: 107

Fax: 02772 708-9263
Tel.: 02772 708-263
E-Mail: d.ronzheimer(at)herborn.de

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Leistungsbeschreibung

Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

An wen muss ich mich wenden?

Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Schäden an Wegen
  • Fußwegeschäden
  • Unebenheiten auf Wegen
  • Bürgersteigschädenlockere Platten
  • Gehwegschaden
  • Stolperfallen