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Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

Zuständigkeiten

Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

Frau Andrea Krimmel
Zimmernummer: 003

Tel.: 02772 708-272
Fax: 02772 708-9272
Webseite: https://www.herborn.de

Frau Daniela Thielmann

Tel.: 02772 708-241
Fax: 02772 708-9241
E-Mail: d.thielmann(at)herborn.de

Frau Sybille Nill-Schütz

Fax: 02772 708-9240
Tel.: 02772 708-240
Webseite: https://www.herborn.de

Detailansicht »


Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Anzeige einer Hausgeburt
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Teaser

Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.

Verfahrensablauf

persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

An wen muss ich mich wenden?

das Standesamt des Geburtsortes

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Personenstandsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Welche Gebühren fallen an?

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Fachlich freigegeben durch

/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

05.01.2017
Spezielle Hinweise

Oft müssen bestimmte Ereignisse urkundlich nachgewiesen werden. Beim Standesamt Herborn können wir Ihnen:

  • Geburtsurkunden / begl. Abschriften aus den Geburtsregistern
  • Eheurkunden / begl. Abschriften des Eheregisters und
  • Sterbeurkunden ausstellen

wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) hier eingetreten ist bzw. stattgefunden hat.
Beglaubigte Abschriften  aus dem Eheregister können ausgestellt werden, wenn die Ehe in Herborn geschlossen wurde. 

Es können auch mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden, wenn diese z. B. im Ausland vorgelegt werden sollen.

Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:

  1. der Betroffene selbst,
  2. sein Ehepartner , bzw. Lebenspartner (nicht aber der geschiedene Ehegatte!),
  3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person,
  4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person,
  5. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter Ziffer 1-4 vorlegt,
  6. derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunden belegen kann (entsprechende Nachweise sind vorzulegen).
    Bei Beantragung einer Geburts- oder Sterbeurkunde reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
  7.  

Für diese Dienstleistung haben Sie hier die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu reservieren.

Spezielle Hinweise

Wenn Sie Urkunden vom Standesamt Herborn benötigen, können Sie diese persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises während der üblichen Öffnungszeiten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Weiterhin können Urkunden auch schriftlich angefordert werden. Die hierfür zu zahlenden Gebühren fügen Sie bitte Ihrer Anforderung bei (Bargeld oder Verrechnungsscheck). Sie können aber auch Urkunden per Fax oder E-Mail (standesamt@herborn.de) bestellen. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte an (per Fax oder E-Mail) und überweisen die fälligen Gebühren auf eines der nachstehend aufgeführten Konten: 

Sparkasse Dillenburg

IBAN DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC HELADEF1DIL

VR Bank Lahn-Dill eG

IBAN DE05 5176 2434 0061 0130 08
BIC GENODE51BIK

Sobald die fälligen Gebühren gutgeschrieben sind, werden wir Ihnen die Urkunde per Post zukommen lassen.

Spezielle Hinweise
  • Auskunft über die Geburtsuhrzeit 6,00 €
  • Auskunft aus den Sammelakten, nach Zeitaufwand

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Kindesanmeldung
  • Frühgeburt
  • Geburten
  • Geburt
  • Baby
  • Mehrlingsgeburt
  • Anmeldung
  • Bescheinigung Geburt
  • Nachwuchs
  • Geburtsanmeldung
  • Vater
  • Schwangerschaft
  • Standesamtsangelegenheiten
  • Mutter
  • Personenstandsurkunde
  • Standesamtsangelegenheit
  • Kind
  • Geburtstag
  • Standesamt
  • Personenstandswesen
  • Standesamt
  • Urkunde (
  • Geburtsurkunde)
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