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Führungszeugnis im Onlineverfahren beantragen

Leistungsbeschreibung

Seit dem 01.09.2014 können Sie das einfache oder erweiterte Führungszeugnis online im Internet beantragen und bezahlen.

Damit wurde ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.

Das Online-Portal soll aber die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung gestellt werden.

Führungszeugnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

Bundesamt für Justiz (BfJ))
53094 Bonn
Telefon: +49 228 - 99 410-40
Telefax: +49 228 - 99 410-5050

Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen

Voraussetzungen

Eine Antragstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie

  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
    (Die AusweisApp kann im Internetauftritt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heruntergeladen werden)
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Hinweis: . Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Nachweise sind hochzuladen.

Download der AusweisApp
(Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro 

Was sollte ich noch wissen?

  • Sofern Sie das Führungszeugnis zur Vorlage im Ausland benötigen, kann eine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung notwendig sein. Auch diese können Sie über das Portal beantragen. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.
  • Sie können im Rahmen der Online-Antragstellung zur Nachverfolgung Ihres Antrags ein Benutzerkonto einrichten. Darin wird Ihnen der Bearbeitungsstand zu Ihrem Antrag angezeigt. Rückfragen zu Ihrem Antrag können bequem und schnell über das Benutzerkonto geklärt werden. Ohne Benutzerkonto ist eine Klärung eventueller Rückfragen nur auf dem Postweg möglich

Typisierung

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Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Vorstrafeelektronisches Führungszeugnis
  • Amtliches Führungszeugnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Freiheitsstrafe