Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin / Altenpfleger erteilt.
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin / Altenpfleger beantragen?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Verwaltungsgerichtliche Klage
In Hessen ist die dreijährige Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger staatlich geregelt. Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege gehören die staatliche Anerkennung und die Aufsicht über die hessischen Ausbildungseinrichtungen für die Ausbildung in der Altenpflege.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: