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Sprachauswahl inaktiv

elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch

BMI, IT I 4

Fachlich freigegeben am

09.01.2015

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • neuer Personalausweis
  • Elektronisch
  • P
  • A
  • Personaldokument
  • Erstbenutzung
  • Pass
  • Ausweischip
  • Ausweis
  • Neuer P
  • A
  • Online-
  • Ausweisfunktion
  • Aktivierung
  • Ausweis-
  • Chip
  • Identitätsnachweis
  • Anschaltungelektronischer Personalausweisn
  • P
  • Aaktivierenerstmals
  • Start
  • Starten
  • Personeu
  • Chipe
  • P
  • Aerstmalig
  • Personalausweis