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Sprachauswahl inaktiv

Einsicht in das Handelsregister nehmen

Zuständigkeiten

Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier

Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 32-0

Webseite: Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen

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Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

Webseite: Orts- und Gerichtsverzeichnis

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Leistungsbeschreibung

Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsver-hältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Gesell-schaften für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

Teaser

Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar. Durch eine Einsicht in das Register lässt sich z. B. feststellen, wer für eine Gesellschaft handeln darf oder was Gegenstand eines Unternehmens ist.

Verfahrensablauf

Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen zu suchen, detaillierte Informationen abzurufen und den Registerinhalt zudem als PDF-Dokument zu erhalten.
Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im zuständigen Registergericht einsehen und dort bei Bedarf eine beglaubigte Abschrift erhalten (gebührenpflichtig).

Voraussetzungen

Handelsregisterinformationen können zu Informationszwecken vor Ort beim zuständigen Registergericht oder kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Auskunft aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder erhalten Sie unmittelbar. 

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

23.12.2022

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Geschäftsführer
  • Gesellschaft beschränkter Haftung
  • A
  • G
  • Kaufleute
  • Prokurist
  • Einzelkaufleute
  • Kapitalgesellschaft
  • Handel Eintrag
  • Offene Handelsgesellschaften
  • Kommanditgesellschaften Aktien
  • Kaufmann
  • Kommanditgesellschaften
  • Gemeinsames Registerportal
  • Kapitalgesellschaften
  • K
  • G
  • Auskunft
  • Abruf elektronischer Abdruck
  • Gesellschafter
  • Gmb
  • H
  • O
  • H
  • G
  • Aktiengesellschaft
  • Personenhandelsgesellschaft
  • H
  • G
  • B
  • Ausdruck
  • Geschäftsführerin
  • Gesellschafterin
  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschaft
  • Prokuristin
  • Handelsregister
  • Unternehmen
  • K
  • Ga
  • A
  • Personengesellschaften
  • Kauffrau