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Ehrungen für Lebensretter

Zuständigkeiten

Fachbereich - Zentrale Dienste

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Mo. - Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Mo., Di., Do.:
    13:30 - 16:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

  • Barkasse

    Mo.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 12:30 Uhr &
    13:30 - 16:00 Uhr

  • Bürgerbüro

    Mo.:
    08:00 - 16:00 Uhr

    Di.:
    08:00 - 16:00 Uhr

    Mi.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Do.:
    08:00 - 18:00 Uhr

    Fr.:
    08:00 - 12:30 Uhr

    Immer durchgehend geöffnet

Ansprechpartner:

Frau Kerstin Lippelt

Tel.: 02772 708-210
Fax: 02772 708-9210
Webseite: http://www.herborn.de
E-Mail: k.lippelt(at)herborn.de

Herr Volker Lang

Tel.: 02772 708-203
Fax: 02772 708-9203
E-Mail: v.lang(at)herborn.de
Webseite: https://herborn.de

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Hessische Staatskanzlei

Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 32-0
Tel.: +49 800 555-4666 (Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Fax: +49 611 32-113708

E-Mail: poststelle(at)stk.hessen.de
E-Mail: poststelle(at)stk-hessen.de-mail.de
E-Mail: buergertelefon(at)stk.hessen.de
Webseite: Hessische Staatskanzlei

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Leistungsbeschreibung

Bürgerengagement und Zivilcourage in Notsituationen zur Rettung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben in Hessen einen besonderen Stellenwert. Zur Würdigung vorbildlichen Verhaltens wurden die folgenden Auszeichnungen gestiftet:

  • Hessische Rettungsmedaille
  • Hessische Medaille für Zivilcourage
  • Öffentliche Belobigung

Rettet eine Bürgerin oder ein Bürger einer anderen Person das Leben oder wendet eine erhebliche, drohende Gefahr für die Allgemeinheit ab und bringt hierbei das eigene Leben in Gefahr, kann sie oder er hierfür mit der Hessischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden.
 

Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger sich für die Werte der Hessischen Verfassung eingesetzt oder einer anderen Person in einer Notsituation Hilfe geleistet hat und hierbei erhebliche persönliche Nachteile oder Gefahren für sie oder ihn bestanden haben, kann sie oder er seit 2009 mit der Hessischen Medaille für Zivilcourage ausgezeichnet werden.

Bestand für die Retterin oder den Retter keine Lebensgefahr, erfolgt eine Öffentliche Belobigung in Form einer Urkunde.
 

An wen muss ich mich wenden?

Eine Anregung zur Auszeichnung einer Rettungstat kann formlos an die Hessische Staatskanzlei erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anregung sollte eine möglichst genaue Schilderung der Rettungstat und persönliche Angaben zu dem oder der Retterin beinhalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Rettungstat sollte nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Hessische Staatskanzlei leitet den Vorschlag an den örtlich zuständigen Bürgermeister oder die Bürgermeisterin zur Stellungnahme weiter. Nach Vorlage der erforderlichen Berichte entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung der Auszeichnung.

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei

Fachlich freigegeben am

05.07.2016

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • H
  • St
  • K
  • Lebensretter
  • Auszeichnung
  • Rettungsmedaille
  • Ehrung