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Deponien

Zuständigkeiten

Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises

Karl-Kellner-Ring 47
35576 Wetzlar

Postfach 1940
35576 Wetzlar

Tel.: 06441 407-1800
Fax: 06441 407-1801

E-Mail: info(at)awld.de
Webseite: www.awld.de

Öffnungszeiten:

Verwaltung Wetzlar

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Montag - Mittwoch

13:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag

13:30 - 16:30 Uhr
 

Abfallwirtschaftszentrum Aßlar

Montag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr

Samstag 08:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner:

Herr Frank Dworaczek

Fax: 06441 407-1801
Tel.: 06441 407-1820
E-Mail: awld(at)lahn-dill-kreis.de

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Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 42.2 - Kommunale Abfallwirtschaft/Abfallentsorgungsanlagen

Marburger Straße 91
35396 Gießen, Universitätsstadt

E-Mail: rp-giessen(at)rpgi.hessen.de

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Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 815-0
Fax: +49 611 815-1941

E-Mail: poststelle(at)umwelt.hessen.de
Webseite: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

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Leistungsbeschreibung

Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden. Grundsätzlich dürfen nur Abfälle in Deponien abgelagert werden, wenn die für die jeweilige Deponieklasse festgelegten Zuordnungskriterien eingehalten werden. Für Hausmüll, Hausmüll ähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen bedeutet dies, dass sie im Regelfall vor der Ablagerung entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden müssen.

Verfahrensablauf

Für einen hessenweit einheitlichen Vollzug der behördlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Deponien wurden unter Federführung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) Arbeitshilfen, Verfahrensbücher und Verfahrenshilfen zu diesen Themen erarbeitet. Diese sind über den Internetauftritt des Ministeriums abrufbar.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Zulassung und Überwachung von Deponien sind in Hessen die Abteilungen Umwelt der Regierungspräsidien. Je nach Ortslage der Deponie finden sie die zuständigen Ansprechpartner bei den Regierungspräsidien.

Was ist eine Deponie?
(Regierungspräsidium Darmstadt)

Deponien
(Regierungspräsidium Gießen)

Deponie
(Regierungspräsidium Kassel)

Anträge / Formulare

Antragsunterlagen in Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie)

Was sollte ich noch wissen?

Die rechtlichen Anforderungen an Deponien, die 2009 auf mehrere Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verteilt waren, wurden mit der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht vom 29.04.2009 zusammengeführt bzw. aufgehoben.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

15.03.2022

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • H
  • M
  • U
  • K
  • L
  • V
  • Sperrmüll
  • Abfallentsorgungsanlage
  • Hausmüll
  • Abfall
  • Abfallablagerung
  • Deponie
  • Siedlungsabfall
  • Gewerbeabfall