Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung Nr. 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase. Sie regelt in Artikel 10 im Zusammenhang mit den europäischen Verordnungen Nr. 2015/2067, 304/2008 und 307/2008 die Anerkennung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betrieben als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen berechtigte Stelle.
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt
Die Kosten für die Anerkennung als berechtigte Stelle richten sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.
Informationen zum Thema finden Sie auch auf folgenden Internetseiten:
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachzentrum Klimawandel Hessen
(Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie)
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: