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Breitbandversorgung ländlicher Räume beantragen (GAK-Förderung)

Zuständigkeiten

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Kaiserleistraße 29-35
PLZ: 63067

E-Mail: info(at)wibank.de
Webseite: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

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Leistungsbeschreibung

Ziel der Förderung ist es, durch die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen und damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Mit GAK-Mitteln sollen insbesondere kleinere Breitbandinfrastrukturprojekte auf Orts- bzw. Ortsteilebene unterstützt werden.

Teaser

Ziel der Förderung ist die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur in unterversorgten ländlichen Gebieten um damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag online über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

  • Der Antrag wird anschließend bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) geprüft.
  • Bei positivem Verlauf erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Förderzusage.

Zuständige Stelle

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Voraussetzungen

  • Sie dürfen noch nicht mit der Durchführung des Vorhabens begonnen haben.
  • Fördergebiete sind Orte und Ortsteile innerhalb der „Gebietskulisse ländliche Regionalentwicklung 2023-2027“, die mit einer geringeren Downstreamübertragungsrate (Megabit pro Sekunde, Mbit/s) versorgt sind, als im jeweils geltenden GAK-Rahmenplan vorgesehen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende erforderlichen Unterlage / Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Netzpläne (Kartierungsunterlagen)
  • Übersicht Standorte
  • Nachweis fehlender/unzureichender Breitbandversorgung
  • Nachweis zum Markterkundungsverfahren
  • Projektkostenberechnung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für dieses Förderprogramm gibt es keine Antragsfrist.

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei, Bereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.

Fachlich freigegeben am

12.04.2023

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • G
  • A
  • K
  • Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur Küstenschutz
  • Gigabit
  • Breitbandinfrastruktur
  • Verlegung von Leerrohren
  • Breitbandförderung
  • Glasfaser
  • Ländliche Gebiete
  • Ländlicher Raum
  • Machbarkeitsuntersuchungen
  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Wirtschaftlichkeitslückenmodell