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Brandschutz

Zuständigkeiten

Brand- u. Bevölkerungsschutz

Walkmühlenweg 10
35745 Herborn

Tel.: 02772 9593-0
Fax: 02772 7089866

E-Mail: feuerwehr(at)herborn.de
Webseite: Homepage Stadt Herborn

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

Herr Lothar Mack
Zimmernummer: Atemschutzwerkstatt

Interne Nummer: 814
Tel.: +49 2772 9593-14
Fax: +49 2772 708-9814
E-Mail: l.mack(at)herborn.de

Herr Jörg Schmitt

Fax: +49 2772 708-9815
Tel.: +49 2772 9593-15
Interne Nummer: 815
E-Mail: j.schmitt(at)herborn.de

Herr Hans-Jörg Klaudy

Tel.: +49 2772 708-817
Fax: +49 2772 708-9817
E-Mail: h.klaudy(at)Herborn.de

Herr Kai Reeh

Tel.: +49 2772 9593-12
Fax: +49 2772 708-9812
Interne Nummer: 812
E-Mail: k.reeh(at)herborn.de

Herr Jens Krämer

Fax: +49 2772 708-9855
Tel.: +49 2772 9593-55
Interne Nummer: 855
E-Mail: j.kraemer(at)herborn.de

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Leistungsbeschreibung

Der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung obliegt In Hessen  den Gemeinden in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine Berufsfeuerwehr aufgestellt werden.

Die Feuerwehren haben Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen und Menschen wie Tieren bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen zu helfen.

Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Personen sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 17., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Feuerwehrdienstzeit auf Antrag der oder des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden).

An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) wenden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder in den Städten Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Offenbach, Wiesbaden an die Berufsfeuerwehr.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter den  Stichworten "Feuerwehr" und  "Katastrophenschutz".
 

Feuerwehr
(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)

Katastrophenschutz
(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Brandverhütungsschau
  • Freiwillige Feuerwehr
  • Brandverhütung
  • Feuerwehr
  • Brandhilfe
  • Feuerbeschau
  • Brandschutz