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Bibliotheksausweis beantragen

Zuständigkeiten

Fachdienst - Bibliothek, Museum, Archiv

Mühlgasse 7-15
35745 Herborn

Tel.: 02772 708450
Fax: 02772 7089800

E-Mail: buecherei(at)herborn.de
Webseite: Stadtbücherei Herborn

Öffnungszeiten:

Dienstag: 12:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag: 12:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpartner:

Herr Maik Apfelbaum

Tel.: 02772 708452
Webseite: Stadtbücherei Herborn

Frau Stefanie Schlosser

Tel.: 02772 708451
Webseite: Stadtbücherei Herborn

Detailansicht »


Leistungsbeschreibung

Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.

Teaser

Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.

Verfahrensablauf

  • Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.

Welche Unterlagen werden benötigt?

gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)

Welche Gebühren fallen an?

Benutzungsgebühr: EUR 0,00 - 30,00

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 10 Tage

Rechtsgrundlage

kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Bemerkungen

  • Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, öffentliche Einrichtungen und juristische Personen.
  • Neben den Gebühren für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises können Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden.
  • Wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.

Urheber

Stadtbibliothek Wetzlar

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

20.12.2022

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Bibliothek
  • Bibliotheksausweis