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Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) an privaten Hochschulen

Leistungsbeschreibung

Studienbewerber:innen mit ausländischen Bildungsnachweisen dürfen ein Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie nur aufnehmen, wenn ihre Bildungsnachweise als einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt sind.

Für die Aufnahme eines Studiums an einer privaten Hochschule, staatlich anerkannten Berufsakademie oder Verwaltungsfachhochschule in Hessen prüft und bewertet das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Gleichwertigkeit der ausländischen Bildungsnachweise.

Hierfür reichen die privaten Hochschulen und Berufsakademien alle vorzulegenden Unterlagen entweder auf digitalem Weg oder auf dem Postweg beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein.

Teaser

Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen an einer privaten hessischen Hochschule für ein Studium bewerben, wird geprüft, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen haben.

Verfahrensablauf

Die Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung können auf dem Postweg oder auf digitalem Weg beantragt werden. Hierfür reichen Sie den Antrag zur Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung mit den vorzulegenden Unterlagen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein.

  • Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst prüft die eingereichten Unterlagen.
  • Für die Prüfung der Unterlagen wird eine Verwaltungsgebühr fällig.
  • Über die Anerkennung der ausländischen Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung wird ein Bescheid ausgestellt.
  • Im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses werden Sie über den Grund der Ablehnung informiert.
  • Wenn Sie die Unterlagen auf dem Postweg eingereicht haben, erhalten Sie diese auf dem Postweg zurück.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) - Referat II 6 A „Anerkennung ausländischer Qualifikationen“.

Voraussetzungen

Sie müssen im Ausland erworbene Bildungsnachweise einreichen, die laut den Bewertungsvorschlägen der KMK, veröffentlicht in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, den Hochschulzugang eröffnen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Identitätsnachweis
  • Ausländische(r) Bildungsnachweis(e) (begl. Kopie)
  • Fächer und Notenübersicht (begl. Kopie)
  • Ggf. Übersetzungen und Transliterationen der o.g. Nachweise

Welche Gebühren fallen an?

Abgabe: EUR 110,00 - 160,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen 2 und 6 Wochen. Soweit gutachterliche Stellungnahmen zu den ausländischen Zeugnissen eingeholt werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Urheber

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst - Referat II 6 A „Anerkennung ausländischer Qualifikationen“

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Fachlich freigegeben am

18.11.2022

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Zugang zum Hochschulstudium
  • Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
  • Anerkennung ausländischer Bildungsqualifikationen