Die speziellen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an den Arbeitsschutz beinhalten u.a.:
Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil zur Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe sind dabei zu berücksichtigen.
Weiterhin sind auch die Bestimmungen für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen enthalten (u.a. Druckbehälteranlagen, Dampfkesselanlagen, Aufzüge, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und zum Lagern und Abfüllen bestimmter brennbarer Flüssigkeiten).
an das zuständige Regierungspräsidium
Für die Beantragung einer Erlaubnis z.B. eines Dampfkessels erfragen Sie bitte die weitere Vorgehensweise bei den Regierungspräsidien.
Die Antragsmappe zur Anerkennung von befähigten Personen nach BetrSichV erhalten Sie zentral für Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Dezernat 45.1:
Bei den Vollzugsdezernaten für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Erlaubnissen.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: